Vorteile der Psychotherapie beim Heilpraktiker

 

Als Selbstzahler bestehen folgende Vorteile:

 

- Erst-Termin innerhalb weniger Tage - Therapieplatz ohne lange Wartezeit   verfügbar

- Nutzung der Traumatherapie zur Überbrückung,

   bis ein kassenfinanzierter Therapieplatz frei wird

- keine Dokumentation gegenüber Ihrer Versicherung und Krankenkasse

   (keine Nachteile bei einem späteren Abschluss einer Lebens/Berufsunfähigkeitsversicherung/  

   Wechsel in eine private Krankenversicherung)

- Behandlung kann kurzfristig begonnen werden, da Genehmigungsverfahren/Verordnung/

   Überweisungen durch einen Arzt entfallen

 

Erstattungsmöglichkeiten

 

Bitte klären Sie in allen Fällen vor Beginn der Therapie eine mögliche Erstattung der Therapiekosten bei Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung ab.

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker für Psychotherapie (GebüH).

 

Sie sind Privat krankenversichert/Beihilfeberechtigt?

- Erstattung je nach Tarifvertrag, häufig Kostenübernahme auch ohne direktes Vorliegen einer psychischen Erkrankung

 

Sie haben eine Krankenzusatzversicherung?

- Erstattung je nach Tarifvertrag

 

Sie sind gesetzlich versichert?

- Kosten werden in der Regel nicht übernommen.

Können Sie gegenüber Ihrer Krankenkasse nachweisen, dass in zumutbarer Zeit (ca. 3 Monate) kein geeigneter Therapieplatz bei einem psychologischen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung frei ist, besteht die Option, die Übernahme der Kosten für einen Heilpraktiker für Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Vorgehensweise.

 

Kosten

 

Die Honorarvereinbarung ist Teil des Behandlungsvertrages, der durch beiderseitige Terminvereinbarung auch mündlich zustande kommt. Das Honorar gilt als vereinbart, unabhängig vom Gebührenvereichnis für Heilpraktiker und unabhängig von der Höhe einer evtl. Erstattung.

 

Erwachsene

60 Minuten - 85 €

 

Unter 18 Jahre

60 Minuten - 70 €